Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) /
Merkblatt Vereinsmitglied

1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Nutzungs-, Geschäfts- und Lieferbedingungen / Merkblatt gelten / gilt für sämtliche Geschäftsbedingungen in allen genannten Bereichen zwischen You Fly – We Care  – Verein für Flugzeugverwaltung und seinen Partnern, Kunden und Mitgliedern und gehen allenfalls den von unseren Partnern und Kunden verwendeten, eigenen AGB vor.

Diese AGB sind auf der Website veröffentlicht, können von You Fly – We Care  – Verein für Flugzeugverwaltung jederzeit abgeändert werden und gelten jeweils in der zum Zeitpunkt der Veröffentlichung geltenden Fassung.

Abweichende, widersprechende oder zusätzliche Vertragsbedingungen, insbesondere Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner, werden unter keinen Umständen Vertragsbestandteil. Diese werden abgelehnt und gelten selbst bei Kenntnis nicht, auch wenn die Vereinsführung im Einzelfall, insbesondere bei der Erbringung oder Annahme von Vertragserfüllungshandlungen, nicht erneut widerspricht.

2. Eintritt

Der Eintritt in You Fly – We Care  – Verein für Flugzeugverwaltung erfolgt mittels Unterfertigung der Beitrittserklärung und deren Bestätigung durch den Obmann oder seines Stellvertreters. Ab diesem Zeitpunkt ist das Mitglied berechtigt, die Luftfahrzeuge, die sich in der Halterschaft des Vereins befinden und zur Anmietung frei gegeben sind, anzumieten. Hierbei sind die rechtlichen Bestimmungen der Luftfahrt oberste Richtlinie. Weiters gelten die Inhalte dieses Merkblattes sowie die Verpflichtungserklärung im Beitrittsformular.

3. Übergabe von Luftfahrzeugen in die Halterschaft des Vereins

You Fly – We Care  – Verein für Flugzeugverwaltung bietet Eigentümern aller Luftfahrzeuge die Möglichkeit der Übernahme der Halterschaft des betreffenden Luftfahrzeugs. Die Eigentumsrechte bleiben hier beim Eigentümer, lediglich die Halterschaft wird übernommen. Damit übernimmt der Verein das organisatorische Geschäft zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit, ohne hierfür die Kosten zu übernehmen (zu beauftragende CAMO, Versicherung, Werft sind vom jeweilen Luftfahrzeugseigentümer frei wählbar). Für jedes in Halterschaft befindliche Luftfahrzeug wird bei der Volksbank ein Verrechnungskonto eingerichtet. Alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen, die den laufenden Betrieb betreffen, werden über das Vereinskonto abgewickelt, allfällige Überschüsse durch Mieteinnahmen oder Defizite werden über das dem Luftfahrzeug zugewiesene Konto abgewickelt. Sollte auf Grund von nicht ausreichender Vermietung zur Bezahlung der laufenden Kosten keine ausreichende Deckung bestehen, ist diese vom Besitzer des jeweiligen Luftfahrzeugs zu gewährleisten. Der Verein übernimmt keine Haftung für nicht bezahlte Rechnungen und daraus resultierenden Mehrkosten.

Die Kosten für den Besitzer des jeweiligen Luftfahrzeugs für die Übernahme der Halterschaft von You Fly – We Care  – Verein für Flugzeugverwaltung ist dem aktuell gültigen Tarifblatt (Anpassung mindesten 1x jährlich, wird per mail zugestellt und gilt mit Zustellung als akzeptiert) zu entnehmen, zahlbar monatlich nach Rechnungslegung. Jeder Besitzer eines Luftfahrzeuges, das sich in der Halterschaft des Vereins befindet, ist damit einverstanden, dass nach entsprechender vorhergehender Einschulung und Freigabe das jeweilige Luftfahrzeug in die Vereinsvermietung zu den geltenden Bestimmungen, eingeht. Ebenfalls wird die Preisreduktion von VIP Mitgliedern akzeptiert.

Alle Angebote für Luftfahrzeugsbesitzer sind dem Tarifblatt zu entnehmen.

4. Flugberechtigung

Luftfahrzeuge die sich in der Halterschaft von You Fly – We Care  – Verein für Flugzeugverwaltung befinden und zur Anmietung frei gegeben sind, dürfen ausschließlich von Vereinsmitgliedern von You Fly – We Care  – Verein für Flugzeugverwaltung oder deren Partnerbetrieben angemietet werden. Der für die jeweilige Anmietung verantwortliche Partner hat nach Rechnungslegung seinen Zahlungsbedingungen mittels Einziehungsauftrages nachzukommen, die behördlichen und rechtlichen Voraussetzungen sind von oberster Priorität. Die Typeneinweisung muss vor jedem als PIC durchgeführten Flug abgeschlossen und bestätigt sein.

5. Typeneinweisung

Für die Flugberechtigung ist ausnahmslos eine prkatische Einweisung mit CRI oder FI auf dem jeweiligen Luftfahrzeug von mindestens 5 Flugstunden zu protokollieren und einzuhalten. Sollten exakt baugleiche und avionisch ident ausgestattete Luftfahrzeuge zur Verfügung stehen, kann die Einweisung auf eines dieser Luftfahrzeuge reduziert werden.

Eine theoretische Einweisung erfolgt vor dem ersten Einweisungsflug.

Die positiv abgeschlossene Einweisung ist im Bordbuch und im Flugbuch des Piloten zu bestätigen.

6. Checkflüge

Nach einer mehr als 3-monatigen Flugpause sind ein Überprüfungsstart, eine Flugzeit von mindestens 1 Stunde und mindestens 3 Landungen mit einem CRI oder FI zu absolvieren. Für Piloten, die eine Gesamtflugzeit als PIC von weniger als 150 Stunden aufweisen gilt ein Zeitraum von 6 Wochen als Grundlage. Der Checkflug ist im Flugbuch des Piloten zu bestätigen. Bei Missachtung ist die Versicherung leistungsfrei.

7. Reservierung des Luftfahrzeugs

Reservierungen erfolgen ausschließlich über das Reservierungssystem Aircraft Info Desk (AID). Jedes Vereinsmitglied verfügt über sein persönliches LOGIN. Es wird empfohlen die tagaktuelle Verfügbarkeit des Luftfahrzeugs zu überprüfen.

Angaben im Reservierungssystem erfolgen in Lokalzeit.

Grundsätzlich hat der in der jeweiligen Reservierung aufscheinende Pilot bis max. 30 Minuten nach Beginn der Reservierungszeit das Flugrecht, danach kann das Luftfahrzeug von einem auf der Warteliste stehenden Piloten übernommen werden, sollte niemand auf der Warteliste stehen, von jedem berechtigten Piloten.

Jeder Pilot, der eine bereits getätigte Reservierung nicht beansprucht, ist verpflichtet, diese umgehend zu stornieren und somit das Luftfahrzeuge für andere Piloten zugängig zu machen. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmung wird bei passendem VFR Wetter ein Pönale von einer halben Flugstunde verrechnet.

Doppel- oder Alternativreservierungen sind nicht erlaubt und werden vom Vorstand gelöscht.

Bei Kurzzeitreservierungen (bis 3 Tage) gilt eine Mindestflugzeit (sh. Tarifblatt).

Bei Langzeitreservierungen (mehr als 3 Tage) gilt: diese muss von einem Vorstandsmitglied genehmigt werden, ein Kommentar ist im AID im entsprechenden Feld zu vermerken. Eine entsprechende Mindestflugzeit ist Bestandteil der Bemerkung im Feld Kommentar. Im Falle einer Eigentümerverwendung hat diese Priorität gegenüber anderen, auch bereits eingetragenen Reservierungen.

Werfttermine und / oder Groundings sind strengstens einzuhalten.

8. Benützung der Luftfahrzeuge

Das Betreten des jeweiligen Luftfahrzeugs ist nur unter Aufsicht von Piloten gestattet, die eingewiesen und freigegeben sind, das jeweilige Luftfahrzeug zu mieten.

Der Betrieb eines in der Halterschaft des Vereins befindlichen Luftfahrzeugs ist ausschließlich entsprechend dem ORIGINAL – Flughandbuch unter Verwendung der   ORIGINAL – Checklisten des jeweiligen Luftfahrzeugs, sorgfältig gestattet. Vor jedem einzelnen Flug sind Bordpapiere und Versicherungsdokumente auf Vollständigkeit und Gültigkeit zu überprüfen. Nach dem Aus- und Einräumen des Luftfahrzeugs in den Hangar sind die Tore zu schließen. Bei Unterlassung werden etwaige daraus resultierende Schäden an den PIC verrechnet.

Festgestellte Schäden sind umgehend an den Vereinsvorstand per mail (inkl. Fotodokumentation) und Telefon zu melden und werden entsprechend den Versicherungsrichtlinien unter Einbeziehung des Selbstbehaltes behoben.

Im Falle einer Hard Landing ist dies unmittelbar nach der Landung zu melden, ebenfalls wird dies vom im Luftfahrzeug verbauten G-Force – Messer gemeldet. Vor dem weiteren Flug wird eine Vorgehensweise mit dem PIC besprochen, die verbindlich einzuhalten ist. Fotodokumentation ist verpflichtend durchzuführen. Die Kosten für eine Hard Landing Inspektion sind vom verantwortlichen PIC zu tragen, ebenso der allfällige Selbstbehalt im Falle einer dadurch erforderlichen Reparatur.

Nach der Benützung des Luftfahrzeuges ist das Luftfahrzeug sorgfältig innen und außen gründlich zu reinigen. Nach der Rückkehr nach Vöslau ist vor allem Fahrwerk und der Fahrwerkschaft bei einer vorangegangenen Landung auf einer Graspiste besonders gründlich zu reinigen. Die Verantwortung trägt der zuletzt im Bordbuch eingetragene PIC. Im Falle der Nichteinhaltung wird pro Vorfall ein Pönale in Rechnung gestellt (sh. Tarifblatt).

Die Bordpapiere und der Schlüssel befinden sich im Kasten, der dem Luftfahrzeug zugeordnet ist, ebenso wie die Putzsachen, Schwimmwesten, Öl etc., die zum entsprechenden Luftfahrzeug gehören.

Der PIC ist verpflichtet, die An- und Abflugzeiten korrekt aus dem AID ins Bordbuch einzutragen. Der verbaute Logger entbindet nicht aus der Pflicht die Zeiten korrekt zu überprüfen (Towerangaben) und im Falle der Fehlfunktion des Loggers, alles händisch im AID einzutragen. Ebenso sind im AID und im Bordbuch, allfällig getankte Spritmengen und nachgefüllte Ölmengen leserlich zu vermerken. Etwaige Störungen, die das Luftfahrzeug betreffen, sind umgehend einem Vorstandsmitglied zu melden. Die entsprechenden gesetzlichen und versicherungstechnischen Bestimmungen und ein autorisierter Luftfahrzeugswart entscheiden über die Flugtüchtigkeit.

Meldungen an den Vorstand ersetzen nicht die im §3 der Zivilluftfahrt, Such- und Rettungsdienstverordnung 1999-ZSRV 1999 idgF oder andere gesetzlich vorgeschriebene Meldungen.

Der verantwortliche Pilot ist für den Fall, dass auf Flughäfen oder Flugplätzen, die nicht LOAV oder LOAG sind, ein Schaden auftritt, verpflichtet, nach Rücksprache mit dem Vorstand, alle nach Tagzeit und Infrastruktur am jeweiligen Landeplatz verfügbaren Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Rückführung des Luftfahrzeuges nach LOAV zu veranlassen. Allfällige Kosten gehen zu Lasten des PIC.

Die Mindestflugzeiten sind aus dem Tarifblatt zu entnehmen.

Alle Arten von Trainings- oder Übungsmanövern (Touch & Go Übungen, Stallübungen, Signalladungen, shortfield Take off oder shortfield landing sind ohne CRI oder FI an Bord strengstens untersagt.

Die Betankung des Luftfahrzeugs im Inland muss, ausgenommen in LOAV, gegen Rechnungslegung mit ausgewiesener MÖSt. Und USt. Erfolgen. Bei Nichtbeachtung wird die USt. In Rechnung gestellt. Der bezahlte Treibstoffpreis wird mittels separater Überweisung refundiert. Nach der Rückkehr nach LOAV ist KEINE Betankung des Luftfahrzeugs erforderlich, Ausnahme stellt eine zu geringe Restspritmenge für den Neustart dar, oder die Vereinbarung mit einem am selben Tag weiter fliegenden PIC.

9. Hangarzufahrt

Die Zufahrt zum Hangar des jeweiligen Luftfahrzeuges ist grundsätzlich gestattet. Das Abstellen der Fahrzeuge ist immer mit dem Flugplatzpersonal abzuklären, eine Dauereinfahrtskarte kann beantragt werden.

10. Verrechnung

Die Bezahlung der gestellten Rechnung über Mitgliedsbeiträge und / oder Flugabrechnung erfolgt mittels erteiltem Einziehungsauftrag. Bei Zahlungsverzug werden die banküblichen Zinsen zur Verrechnung gebracht. Ebenso werden etwaige Gebühren für Rückbuchen dem Verursacher verrechnet. Bis zur vollständigen Bezahlung einer nicht beglichenen Rechnung ist die Anmietung eines Luftfahrzeuges nicht gestattet.

Die Bezahlung der Betankung in LOAV erfolgt mittels Chips. Auf allen anderen Flughäfen / Flugplätzen ist die Betankung mittels AIR BP Card des Vereins zu bezahlen, falls nicht möglich mit persönlicher Kreditkarte, Bankomatkarte oder bar. Die Rechnung jedenfalls ist auf den Verein ausstellen zu lassen. Die exakte Rechnungsfirmierung findet sich im Bordbuch. Eine falsch ausgestellte Tankrechnung kann nicht refundiert werden. Korrekt ausgestellt und selbst bezahlte Tankrechnungen werden am jeweils Monatsletzten zur Verrechnung gebracht. Vorab ist ein Foto oder Scan an die Vereinsadresse zu senden / das Original verbleibt in der Bordbuchmappe.

Die Kalkulation der Fluggebühren für ausübende Vereinsmitglieder basiert auf den aktuellen Flugbetriebskosten. Es besteht für das Mitglied keinerlei Anspruch auf Ersatz etwaiger Kosten durch Nichtzustandekommen oder Unterbrechung eines Fluges oder anderen, wie auch immer gearteten Gründen. Ist aus Wetter oder sonstigen vom Piloten zu vertretenden Gründen eine Rückkehr zeim Heimatflugplatz nicht möglich, hat der verantwortliche PIC unverzüglich die Vereinsleitung zu informieren und die Rückführung des Luftfahrzeugs auf eigene Kosten innerhalb eines vereinbarten Zeitraumes zu veranlassen. Ist die Rückführung aus technischen Gründen nicht möglich, sorgt der Verein für die Rückholung des Luftfahrzeugs. Die Kosten für die persönliche Rückreise und die der anderen Mitreisenden sind vom PIC und seiner Reisegruppe zu übernehmen.

Landegebühren sind von jedem PIC direkt am Landeflugplatz oder Landeflughafen zu entrichten. Die Rechnung ist im Bordbuch zu hinterlegen, dem Namen des PIC. Landungen in LOAV werden mit der Monatsabrechnung verrechnet und mittels Einziehungsauftrag eingehoben.

11. Gebühren

Alle Gebühren sind dem jeweils aktuell gültigen Tarifblatt zu entnehmen und gelten als akzeptiert.

12. Versicherung

Alle in der Halterschaft von You fly – We care  Verein für Flugzeugverwaltung Luftfahrzeuge sind sowohl mit einer Haftpflichtversicherung also auch mit einer Vollkaskoversicherung ausgestattet. Die entsprechenden Urkunden befinden sich bei den Bordpapieren.

Informationen über gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Selbstbehalt, können daraus ersehen werden. Jeder Pilot ist verpflichtet, sich vor Flugantritt von der Gültigkeit dieser Versicherungen zu überzeugen. Bei Nichtbeachtung haftet der jeweilige PIC persönlich. Der Selbstbehalt beträgt € 5000,– pro Schadensfall.

Dem Verein ist für die Anmietung eine Bankgarantie über diesen Betrag zu übergeben oder eine aufrechte Versicherung über den Selbstbehalt vorzulegen. Auf Wunsch stellt der Verein den Kontakt zum Versicherer her, um eine Selbstbehaltsversicherung, die auf alle Luftfahrzeuge anwendbar ist, abzuschließen.

13. Kommunikation

Im Reservierungssystem AID befindet sich eine aktuelle Mitgliederliste mit Kontaktmöglichkeiten. Alles Mitglieder sind verpflichtet alle Änderungen unverzüglich der Vereinsleitung zu melden und im AID zu aktualisieren.

Vorstand:

Obmann                    Marcus Schreiber    +43 664 182 13 79

Obmann STV.          Karin Agh                  +43 664 250 00 52

Kassier                      Sonja Schreiber       +43 664 260 38 41

 14. Ausschlussgründe

Gründe für den sofortigen Ausschluss eines Mitgliedes ohne dessen Ansprüche auf Refundierung der bezahlten Beiträge:

  • fahrlässiger Umgang mit Vereinseigentum
  • vereinsschädigendes Verhalten
  • Verstoß gegen Vereinsrichtlinien (sh. ABG / Merkblatt)
  • Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen im Zusammenhang mit der Luftfahrt, bzw. strafrechtlich relevante Taten, die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 2 Jahren bedroht werden.
  • Zahlungsverzug mit Fluggebühren bzw. Mitgliedsbeiträgen von mehr als 14 Tagen nach Mahnung (maximal 2 Mahnungen inkl. Mahnspesen)

15. Sanktionen

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen des Merkblattes ziehen im Schadensfall ein sofortiges Flugverbot nach sich. Im Falle einer verschuldeten, unbegründeten Stehzeit des Luftfahrzeuges wird ein Pönale verrechnet (sh. Tarifblatt).

16. Geschlechtsspezifische Bestimmungen

Soweit in diesem Merkblatt personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen in gleicher Weise.

17. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten zwischen dem Verein und seinen Mitgliedern gilt Wien.

Das jeweils aktuelle Merkblatt in seiner Letztversion mit Datum erkennbar wird als aktuell geltende Fassung anerkannt. Selbiges gilt für das Tarifblatt.